Impressum & AGB
Impressum
Sense Company Germany GmbH
Rehweg 9
09114 Chemnitz
Telefon: +49 176 82083601
E-Mail: germany@sense-company.com
Geschäftsführer: Hendrik R. Herrbach
Amtsgericht Chemnitz HRB 36055
Steuernummer: 215/118/07856
Ust. ID Nr: DE363453787
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Wir sind auf Grund der für uns geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet und haben auch keinen Datenschutzbeauftragten bestellt.
ONLINE-STREITSCHLICHTUNG
Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Über diese Internetplattform können Sie eine außergerichtliche Streitbeilegung starten. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
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Die Sense Company Germany GmbH wird vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer,
Hendrik R. Herrbach.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 2.0 2023
Sense Company GmbH
Rehweg 9
09114 Chemnitz
Amtsgericht Chemnitz HRB 36055
Steuernummer: 215/118/07856
ARTIKEL 1: DEFINITIONEN
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Kauf-, Verkaufs-, Miet- und Nutzungsverträge, sowie alle Verträge zur Ausführung von Arbeiten und Leistungen durch die Sense Company Germany GmbH mit Sitz in Chemnitz, nachfolgend „Sense Company Germany“ genannt.
2. Der Käufer, Mieter oder Auftraggeber wird im Folgenden als „Gegenpartei“ bezeichnet. Wenn sich im Folgenden eine Bestimmung auf die Situation, in der die andere Partei eine natürliche Person ist bezieht, welche nicht in ausübenderweise Beruf oder Geschäft ist, wird er/sie als „der Verbraucher“ bezeichnet.
3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nur Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages, insofern die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
4. Unter „schriftlich“ wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls verstanden: per E-Mail, Fax oder in sonstiger kommunikativer Form, die diesen nach allgemein anerkannten Maßstäben gleichgestellt werden kann.
5. Der Begriff „Ware“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet: alle Düfte, Geräte, Licht, Ton und Bild, Ausrüstung sowie alle damit verbundenen Produkte und Materialien im wahrsten Sinne des Wortes, die Sense Company Germany verkauft oder vermietet
6. Die etwaige Nichtanwendbarkeit einer (Teil-)Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen nicht.
7. Wenn Sense Company Germany zu irgendeinem Zeitpunkt die Einhaltung vereinbarter Vereinbarungen zwischen den Parteien nicht verlangt, berührt dies nicht das Recht von Sense Company Germany, die Einhaltung später zu verlangen.
8. Die Gegenpartei kann sich nicht darauf berufen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgehändigt wurden, wenn Sense Company Germany die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits an die andere Partei übermittelt oder sich in einer Gelegenheit darauf bezogen hat.
ARTIKEL 2: VEREINBARUNGEN
1. Mündliche Vereinbarungen sind für die Sense Company erst dann verbindlich, wenn sie von der Sense Company schriftlich bestätigt wurden oder sobald die Sense Company mit Zustimmung des Vertragspartners mit den Durchführungshandlungen begonnen hat.
2. Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages werden erst durch die schriftliche Bestätigung der Sense Company verbindlich.
ARTIKEL 3: ANGEBOTE
1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten etc. der Firma Sense Company Germany sind 30 Tage gültig. Wenn ein Angebot ein unverbindliches Angebot enthält und dieses Angebot von der Gegenpartei angenommen wird, hat Sense Company Germany das Recht, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
2. Die von Sense Company Germany angebotenen Preise und/oder Tarife, sowie die in den Angeboten genannten Preise und/oder Tarife, Zusatzangebote, Preislisten und dergleichen, sind vorbehaltlich Tipp- und/oder Druckfehler, sind exklusive Mehrwertsteuer und aller weiterer Kosten. Diese Kosten können Transportkosten, Verwaltungskosten und Kosten von beauftragten Dritten umfassen. All dies, es sei denn ausdrücklich schriftlich anders angegeben.
3. Ein mehrteiliges Angebot verpflichtet Sense Company Germany nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Waren oder einen Teil der im Angebot enthaltenen Arbeiten, zu einem entsprechenden Teil des Preises auszuführen.
4. Preise und/oder Tarife in Angeboten basieren auf Informationen, die von der Gegenpartei auf Anfrage oder Bestellung bereitgestellt werden. Wenn sich diese Daten nachträglich ändern, kann dies Auswirkungen auf die Preise und/oder Tarife haben.
5. Angebote, Kostenvoranschläge und Preise gelten nicht automatisch für Nachbestellungen und Neubestellungen.
6. Überlassene Muster, Produkte und Modelle sowie Angaben zu deren Abmessungen, Kapazitäten und anderen Beschreibungen in Broschüren, Werbematerial und/oder auf der Website der Sense Company Germany sind so genau wie möglich, aber nur ca.. Daraus können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
7. Die im vorigen Absatz genannten Muster und Modelle bleiben vollständiges Eigentum von Sense Company Germany und sind auf erste Aufforderung von Sense Company Germany zurückzugeben, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
8. Sense Company Germany hat das Recht, die mit dem Angebot oder Kostenvoranschlag verbundenen Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen, vorausgesetzt, dass Sense Company die andere Partei im Voraus schriftlich über diese Kosten informiert hat.
9 A. Wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und der Durchführung des Vertrags Änderungen seitens der Regierung und/oder den Gewerkschaften betreffend Löhne, Arbeitsbedingungen oder Sozialversicherung usw. vorgenommen werden, ist Sense Company Germany berechtigt, die Erhöhungen an die Gegenpartei weiterzugeben.
B. Für den mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrag, können Preiserhöhungen 3 Monate nach dem Abschluss der Vereinbarung in Rechnung gestellt oder weitergegeben werden.
C. Sense Company Germany hat das Recht, die Preise jährlich gemäß dem Preisindex CPI 2015 = 100 zu indexieren.
ARTIKEL 4: EINBEZIEHUNG VON DRITTEN
Wenn und soweit die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dies erfordert, hat Sense Company Germany das Recht, über bestimmte notwendige Daten zu verfügen. Lieferungen durch Dritte, liegt im Ermessen von Sense Company Germany.
ARTIKEL 5: PFLICHTEN DER GEGENPARTEI
1. Die Gegenpartei muss sicherstellen, dass:
A. Alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten Sense Company Germany rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, in Art und Weise in der von Sense Company Germany benötigten/gewünschten Form;
B. die Waren, an denen Arbeiten durchgeführt werden, stehen Sense Company Germany zur Verfügung;
C. Sense Company erhält Zugang zu dem Ort, an dem die Arbeiten während der zuvor angekündigten Zeit durchgeführt werden sollen. Der Standort muss den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen und anderen behördlichen Vorschriften entsprechen;
D. die elektronischen Dateien, Software und dergleichen, die Sense Company Germany von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, frei von Viren und/oder Defekten sind;
E. Beauftragte Dritte die Arbeiten von Sense Company Germany nicht behindern oder verzögern;
F. Sense Company Germany innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch mindestens innerhalb von 48 Stunden vor dem Datum, an dem dies erfolgt, informiert wird. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass dies nicht geschieht, ist Sense Company Germany berechtigt, Kosten dafür in Rechnung zu stellen;
G. Sense Company Germany für die Anlieferung, Aufbewahrung und/oder Entfernung von Materialien und Hilfsmitteln ausreichend Zeit zur Verfügung steht;
H. der Ort, an dem die Arbeiten durchgeführt werden müssen, frei von überschüssigen Materialien und dergleichen ist;
I. Sense Company Germany, für die Ausführung der Arbeiten, über Anschlussmöglichkeiten für jede benötigte Energiequelle verfügt, wie zum Beispiel Strom, Gas, Wasser und dergleichen. Die Energiekosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Ausfallzeiten infolge vorübergehenden oder dauerhaften Ausfalls der benötigten Energiequellen gehen zu Lasten der Gegenpartei;
J. an dem Ort, an dem Sense Company Germany und/oder die von Sense Company Germany beauftragten Dritten Arbeiten ausführen müssen, ohne dass ihnen Kosten entstehen;
K. Dritte, die sich – ob zur Ausführung von Arbeiten oder nicht – am Ort der Ausführung der Arbeiten aufhalten, die Waren von Sense Company Germany nicht beschädigen;
L. es besteht eine angemessene Versicherung für die Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben können;
M. der Ort, an dem Ausrüstung, Materialien und dergleichen von Sense Company Germany gelagert werden müssen, von einer solchen Qualität ist, dass Diebstahl und Beschädigung in welcher Art und Weise auch immer, ausgeschlossen sind.
2. Die Gegenpartei stellt sicher, dass die bereitzustellenden Informationen richtig und vollständig sind. Die Gegenpartei stellt Sense Company Germany von den Folgen frei, die sich aus unrichtigen und/oder unvollständigen Daten ergeben.
3. Sense Company wird die von der Gegenpartei bereitgestellten Informationen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben (ohne Zustimmung der anderen Partei).
4. Die Gegenpartei haftet für Verlust und/oder Beschädigung der Waren, Materialien, Werkzeuge und Maschinen und dergleichen welche Sense Company Germany während der Ausführung der Arbeiten bei der anderen Partei benötigt hat.
5. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Waren ordnungsgemäß zu versichern, während Sense Company Germany Wartungsarbeiten im Umkreis dieser vornimmt.
6. Wenn die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt werden, ist Sense Company Germany berechtigt, die Ausführung auszusetzen und zu unterbrechen, bis die andere Partei diese Verpflichtungen erfüllt hat. Die im Zusammenhang mit der Verzögerung entstandenen Kosten, bzw die Kosten für die Vornahme von Mehrarbeiten oder sonstige daraus entstehende Folgen gehen zu Lasten und auf Gefahr des Gegenseite.
ARTIKEL 6: LIEFERUNG, LIEFERZEITEN
1. Angegebene Fristen, innerhalb derer die Ware geliefert oder die Arbeiten ausgeführt werden sein müssen, sind ausdrücklich keine Fixtermine, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Bei Teillieferung oder Teilausführung gilt jede als gesonderter Teil und kann pro Teil unabhängig von Sense Company Germany in Rechnung gestellt werden.
3. Das Risiko bezüglich der gelieferten Ware geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf die Gegenpartei über.
4. Lieferung bedeutet: der Moment, in dem die Ware dem Verbraucher tatsächlich zur Verfügung steht.
5. Der Versand oder Transport der bestellten Ware erfolgt auf eine von Sense Company Germany zu bestimmende Weise, jedoch gem. Kosten und Risiko der Gegenpartei. All dies, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
6. Wenn es unmöglich erscheint, die Arbeit auszuführen oder die Ware an die Gegenpartei zu liefern, behält sich Sense Company Germany das Recht vor, die für die Vertragserfüllung gekauften Materialien auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern. Nach Aufbewahrung gilt eine Frist von 1 Monat, innerhalb derer die Gegenpartei der Sense Company Germany ermöglichen muss, die Leistung zu erbringen oder die Ware zu liefern oder innerhalb des zu benennenden Datum die Ware abzuholen. All dies, es sei denn, Sense Company Germany hat ausdrücklich darauf hingewiesen, eine andere Frist schriftlich festzulegen.
7. Wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen auch nach Ablauf der in Absatz 7 dieses Artikels genannten Frist nicht nachkommt, ist die Gegenpartei in Verzug und Sense Company Germany hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich und mit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne vorherige oder weitere Inverzugssetzung, ohne gerichtliche Intervention und ohne dazu verpflichtet zu sein Schadensersatz, Kosten und Zinsen zu zahlen. Sense Company Germany ist dann berechtigt, die Ware an Dritte zu verkaufen.
8. Das Vorstehende berührt auch nicht die Verpflichtung der Gegenpartei, den vereinbarten oder zu zahlenden Preis zu begleichen, dies betrifft ebenfalls alle fälligen Lager- und/oder sonstigen Kosten.
9. Sense Company ist berechtigt - im Hinblick auf die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei - Vorauszahlung oder eine Sicherheit von der Gegenpartei zu verlangen, bevor sie mit der Lieferung fortfährt oder mit der Arbeit beginnt.
ARTIKEL 7: EINHALTUNG & UMSETZUNG DER VEREINBARUNG
1. Sense Company Germany kann nicht verpflichtet werden, mit der Ausführung der Arbeiten oder der Lieferung der Waren zu beginnen, bis alle erforderlichen Informationen in ihrem Besitz sind und sie eine vereinbarte (Vorschuss-)Zahlung erhalten hat. Im Falle von dadurch bedingten Verzögerungen werden die angegebenen Liefer-/Fertigstellungszeiten anteilig angepasst.
2. Wenn die Arbeiten oder Lieferungen aus Gründen die außerhalb des Einfluss von Sense Company Germany liegen nicht ausgeführt werden können, ist Sense Company Germany berechtigt, die daraus resultierenden Kosten der Gegenpartei Rechnung zu stellen.
3. Wenn Sense Company Germany oder von Sense Company Germany beauftragte Dritte aufgrund Nichteinhaltung seitens der Gegenpartei nicht mit der Arbeit/Installation beginnen können, ist Sense Company berechtigt, der Gegenpartei Wartezeiten und/oder die daraus resultierenden Kosten in Rechnung zu stellen.
4. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass aufgrund von diversen Umständen oder höherer Gewalt Installationen oder vereinbarte Arbeiten undurchführbar sind, ist Sense Company Germany berechtigt den Vertrag so zu ändern, dass die Durchführung des Vertrages möglich wird. Sense Company Germany wird in diesem Fall die Gegenpartei über die möglichen Änderungen der vereinbarten Preise und/oder Lieferzeiten informieren.
5. Alle Kosten, die Sense Company Germany dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten der anderen Partei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
ARTIKEL 8: VERPACKUNG
1. Nicht zum Einmalgebrauch bestimmte Verpackungen, in denen die Ware geliefert wird, bleiben Eigentum von Sense Company Germany und dürfen von der anderen Partei nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
2. Sense Company Germany ist berechtigt, für diese Verpackung von der Gegenpartei ein Pfand zu verlangen. Sense Company Germany ist verpflichtet die Verpackung zu dem der Gegenpartei in Rechnung gestellten Preis zurückzunehmen. All dies, vorausgesetzt, dass die Verpackung zurückgegeben wird, frachtfrei, innerhalb einer von Sense Company Germany festgelegten Frist.
3. Wenn die Verpackung beschädigt, unvollständig oder verloren gegangen ist, haftet die Gegenpartei für diesen Schaden und ihr Recht auf Erstattung der Anzahlung entfällt.
4. Wenn der in Absatz 3 dieses Artikels genannte Schaden höher ist als die erhobene Kaution, ist Sense Company Germany berechtigt, die Verpackung nicht zurückzunehmen. Sense Company Germany kann die Verpackung dann dem Vertragspartner zum Selbstkostenpreis in Rechnung stellen, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung.
ARTIKEL 9: VARIATIONEN BEI VERTRAGSARBEITEN
1. Abweichungen bzw Änderungen von Auftragsarbeiten müssen zwischen Sense Company Germany und der Gegenpartei mündlich oder schriftlich vereinbart werden, ggf. schriftlich bestätigt werden.
2. Die Abrechnung von Lohnabweichungen erfolgt:
A. bei Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Auftrag;
B. bei unvorhersehbaren Kostensteigerungen oder -minderungen und Abweichungen vom Selbstbehalt.
3. Die Abrechnung von Abweichungen bei Auftragsarbeiten erfolgt zum Zeitpunkt der Abrechnung, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
ARTIKEL 10: LIEFER-, GENEHMIGUNGS- UND WARTUNGSZEITRAUM
1. Bezieht sich der Vertrag (auch) auf die Erbringung von Werkleistungen, ist Sense Company Germany verpflichtet, die Gegenpartei zu informieren, dass die vereinbarten Arbeiten abgeschlossen und die installierte Ware betriebsbereit ist.
2. Das Werk bzw. der Auftrag gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn die Ware hergestellt ist und zur Verwendung durch die andere Partei zur Verfügung steht, die Gegenpartei das Werk oder den Auftrag überprüft hat und von der Gegenpartei zur Genehmigung unterschrieben wurde.
3. Das Werk gilt auch dann als vertragsgemäß geliefert, wenn der Vertragspartner – soweit möglich - die Ware in Gebrauch genommen oder nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen bei Sense Company Germany reklamiert hat.
4. Noch nicht ausgeführte oder noch nicht abgeschlossene Arbeiten von Dritten, die von der Gegenpartei beauftragt wurden und Einfluss auf die bestimmungsgemäße Verwendung der Ware haben, haben keinen Einfluss auf die Lieferung der von Sense Company Germany erbrachten Leistungen.
5. Geringfügige Mängel, die in einem zwischen den Parteien vereinbarten Wartungszeitraum problemlos behoben werden können, führen nicht zum Rücktritt des Kaufvertrages. Für den Fall das keine bestimmte Frist vereinbart wurde, gilt eine Frist von 30 Tagen nach Lieferung.
6. Wenn die Gegenpartei nach der in diesem Artikel genannten Lieferung immer noch Mängel, Unvollkommenheiten und dergleichen feststellt, gelten die Bestimmungen von Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ARTIKEL 11: ANSPRÜCHE UND BESCHWERDEN
1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Alle sichtbaren Schäden, Fehler, Unvollkommenheiten, Mängel und/oder Abweichungen in der Anzahl müssen auf dem Konnossement oder dem Begleitschein vermerkt werden und sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, Sense Company Germany zu melden.
2. Sonstige Beanstandungen – auch Beanstandungen der erbrachten Dienstleistung – sind Sense Company Germany sofort schriftlich mitzuteilen. Alle Folgen einer nicht unverzüglichen Meldung gehen zu Lasten der Gegenpartei. Reklamationen müssen Sense Company Germany in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung gemeldet werden.
3. Wenn die vorgenannten Ansprüche oder Beanstandungen Sense Company Germany nicht innerhalb der Fristen bekannt gegeben wurden, gilt die Ware als in gutem Zustand erhalten oder die Dienstleistung vereinbarungsgemäß durchgeführt.
4. Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus Kraft.
5. Sense Company Germany muss das Recht eingeräumt werden, die Beschwerde bzw Mängel zu prüfen. Wenn zur Prüfung der Reklamation eine Rücksendung erforderlich erscheint, erhält Sense Company Germany die Gelegenheit zur Prüfung.
6. In jeglichen Fällen erfolgt die Rücksendung in einer von Sense Company Germany zu bestimmenden Weise und in Originalverpackung.
7. Wenn die Ware nach Lieferung in Art und/oder Zusammensetzung verändert, ganz oder teilweise verändert wurde, verarbeitet oder beschädigt wurde, erlischt jeglicher Anspruch auf Reklamation.
8. Bei berechtigten Reklamationen wird der Schaden nach Maßgabe von Artikel 12 reguliert.
ARTIKEL 12: HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
1. Sense Company Germany erfüllt seine Pflichten, wie es von einem Unternehmen in seiner Branche erwartet werden kann, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, einschließlich Tod und Körperverletzung, Folgeschäden, Betriebsschäden, entgangenen Gewinn und/oder Stagnationsschäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen von Sense Company Germany, ihren Mitarbeitern oder von ihr beauftragten Dritten resultieren.
2. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder Leichtsinn seitens der Sense Company Germany, ihres Managements und/oder ihres Managementpersonals zurückzuführen ist.
3. Die Haftung von Sense Company Germany, aus welchem Grund auch immer, ist auf den Rechnungsbetrag der gelieferten Ware oder der erbrachten Dienstleistung beschränkt.
4. Im Falle einer Vereinbarung oder Beauftragung mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten, ist die Haftung auf die Höhe des fälligen Entgelts der letzten 6 Monate beschränkt.
5. Unbeeinträchtigt der Bestimmungen der anderen Absätze dieses Artikels, ist die Haftung auf den Maximalbetrag des Versicherers von Sense Company Germany in jedem Falle beschränkt, insoweit Sense Company Germany überhaupt dafür versichert ist.
6. Bei sichtbaren Fehlern, Unvollkommenheiten und/oder Mängeln, in denen bei der Ausführung der Arbeiten verwendeten Materialien oder in den gelieferten Waren welche zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden gewesen sein müssen, verpflichtet sich Sense Company nach ihrer Wahl, diese kostenlos reparieren oder ersetzen.
7. Sense Company gewährleistet die übliche Qualität und Zuverlässigkeit der gelieferten Ware; jedoch kann deren tatsächliche Lebensdauer nie garantiert werden.
8. Die Garantie gilt nur für den normalen Gebrauch, normale Umstände und nur für die Verwendung, für die die Ware bestimmt ist, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
9. Bei Verwendung, der für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Materialien, verlässt sich Sense Company Germany auf die Eigenschaften des vom Hersteller dieser Materialien bereitgestellten Informationen. Wenn die von Sense Company Germany gelieferten Materialien oder Waren mit einer Herstellergarantie versehen sind, gilt diese Garantie gleichermaßen.
10. Sense Company Germany gibt keine Garantie auf von der Gegenpartei vorgeschriebene Materialien oder Teile etc. und/oder zuvor verwendete (gebrauchte) Materialien oder Teile usw., die für die Reparatur oder Wartung verwendet wurden.
11. Die Gegenpartei, die ihre Rechte gegenüber Sense Company Germany verliert, haftet für alle Schäden und stellt Sense Company Germany frei von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, wenn und soweit:
A. der vorgenannte Schaden durch unsachgemäße Verwendung und/oder Anleitung, Beratung oder Gebrauchsanweisung verursacht wurde und/oder bei unsachgemäßer Lagerung der gelieferten Waren durch die Gegenpartei;
B. die vorgenannten Schäden durch Fehler, Unvollständigkeit oder Ungenauigkeiten von Daten, Materialien, Datenträgern und dergleichen verursacht wurden, welche Sense Company Germany von oder im Namen der anderen Partei zur Verfügung gestellt und/oder vorgeschrieben wurden;
C. der vorgenannte Schaden durch Anweisungen oder im Namen der Gegenpartei an Sense Company Germany verursacht wurde;
D. der vorgenannte Schaden entstanden ist, weil die andere Partei selbst oder ein Dritter Reparaturen oder andere Arbeiten an der gelieferten Ware auf Anweisung der Gegenpartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung/ Erlaubnis von Sense Company Germany durchgeführt hat;
E. der vorgenannte Schaden nach Notreparaturen eingetreten ist.
ARTIKEL 13: BESTIMMUNGEN ÜBER DAS LEASING/MIETE/ÜBERLASSUNG VON WAREN
1. Dieser Artikel gilt für alle Mietverträge oder Verträge, in denen ein Mietelement vorkommt, Welche zwischen der Sense Company Germany und der Gegenpartei abgeschlossen worden ist und sich auf alle von Sense Company Germany zum Leasing angebotenen Waren bezieht.
2. Die Mietdauer, der Mietpreis, eine eventuell abweichende Kündigungsregelung und besondere Vereinbarungen bzgl. der zu leasenden Güter sind im Leasingvertrag aufgeführt.
3. Sense Company Germany ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen, welche von der anderen Partei vor Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen ist. Etwaige Zinsen auf die Kaution werden nicht erstattet.
4. Die Gegenpartei hat die Mietsache bei Erhalt auf Mängel zu prüfen. Etwaige Mängel hat die Gegenpartei umgehend an Sense Company Germany zu melden – spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mietsache. Wenn keine Mängelrüge erfolgt, gilt die Ware als in gutem Zustand erhalten.
5. Verzögerungen, die bei Be-, Entlade-, Transport- und/oder Montagearbeiten auftreten und nicht von Sense Company Germany zu verantworten sind, sowie Reparaturen, die auf Fahrlässigkeit der Gegenpartei zurückzuführen sind, sind ebenfalls in der Mietdauer enthalten.
6. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in gutem Zustand zu halten und ist für Schäden, die während der Mietzeit entstehen verantwortlich.
7. Der Gegenpartei ist es nur mit vorheriger Zustimmung von Sense Company Germany gestattet, Änderungen an den Mietgegenständen vorzunehmen Unternehmen.
8. Mängel an der Mietsache sowie Beschädigungen und Verlust oder Diebstahl sind Sense Company Germany schriftlich anzuzeigen und unverzüglich unter Angabe aller Einzelheiten mitzuteilen.
9. Reparaturen von Schäden oder Mängeln dürfen nur von oder mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung seitens Sense Company Germany durchgeführt werden.
10. Sense Company ist berechtigt, den Zustand der Mietsache und deren Verwendung während der Mietzeit zu prüfen. Die Gegenpartei muss sicherstellen, dass Sense Company Germany oder ihr bevollmächtigter Vertreter Zugang zum Mietgegenstand erteilt wird.
11. Die Gegenpartei ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in welcher Sie diesen Gegenstand erhalten hat - vorbehaltlich normaler Abnutzung bei mit normalem Gebrauch usw. Die Ware ist in Originalverpackung zurückzugeben/zurückzusenden.
12. Wenn die Gegenpartei aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die gemieteten Waren an Sense Company Germany zurückzugeben, ist Sie verpflichtet eine Entschädigung in Höhe des Ersatzes der geleasten Ware an Sense Company Germany zu zahlen.
13. Für verspätete Rückgabe der Waren nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit, schuldet die Gegenpartei eine angemessene Gebühr, welche von Sense Company Germany festgelegt wird.
14. Die Gegenpartei hat das Recht, nach Rückgabe der Mietsache bei der Besichtigung anwesend zu sein. Kosten für die Behebung von Mängeln mit Ausnahme von normaler Abnutzung und Abnutzung durch normalen Gebrauch, etc. gehen zu Lasten der Gegenpartei.
15. Die Gegenpartei muss die Mietsache in jedem Fall während der Laufzeit des Mietverhältnisses gegen die üblichen Risiken versichern (zum Beispiel: gegen Beschädigung, Verlust und Zerstörung). Bei Verlust oder irreparablem Schaden des Mietgegenstandes ist Sense Company Germany zu einer Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswert der Leasinggegenstände berechtigt.
16. Sense Company Germany haftet gegenüber der Gegenpartei oder Dritten nicht für Schäden, die durch die Nutzung durch die Gegenpartei verursacht werden. Dies gilt im übrigen auch für deren Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Dritte, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder Leichtsinn seitens der Sense Company Germany, ihres Managements und/oder ihrer Führungskräfte zurückzuführen.
17. Die Gegenpartei stellt Sense Company Germany von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der von Sense Company Germany zur Verfügung gestellten Waren eventuell ergeben sollte.
18. Die Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum von Sense Company Germany. Eine Untervermietung ist dem Vertragspartner nicht gestattet, ebenfalls keine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte.
19. Bei Pfändung des Mietgegenstandes, auch aus steuerrechtlichen Gründen, oder bei begründetem Anlass zur Befürchtung, dass dies geschehen könnte, muss die Gegenpartei dies Sense Company Germany unverzüglich melden. Darüber hinaus muss die Gegenpartei den Pfändungsnehmer unverzüglich darauf hinweisen, dass die Mietsache Eigentum der Firma Sense Company Germany ist.
20. Der Gegenpartei ist es untersagt, über die Mietsache zu verfügen.
21. Der Mietvertrag wird mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention und ohne Vorankündigung aufgelöst, wenn sich die Gegenpartei:
- in Insolvenz befindet;
- Zahlungsunfähig ist;
- ein vollstreckbarer Titel vorliegt;
- Sonstige Entscheidungsbefugnis oder Rechtsfähigkeit über ihr Vermögen oder Teile davon verliert.
ARTIKEL 14: ZAHLUNG
1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Bei ausbleibender Zahlung ist Sense Company Germany berechtigt, ohne Ankündigung den Zugang zum Duftportal nach 30 Tagen zu sperren. Nach 35 Tagen ist sie berechtigt, die Duftmaschinen abzuschalten und nach 40 Tagen die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben.
2. Wird eine Rechnung nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist nicht vollständig bezahlt:
A. Werden der Gegenpartei marktübliche Zinsen und Mahnungsgebühr in Rechnung gestellt
B. Gerichtskosten von mindestens 80 Euro in Rechnung gestellt;
C. Des weiteren ist Sense Company Germany berechtigt, für jede Zahlungserinnerung, Mahnung und dergleichen, die an die andere Partei gesendet wird, Gebühren zu erheben
D. Kommt die Gegenpartei der Forderung trotz Mahnung durch Sense Company Germany nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, wird die Forderung an ein Inkassobüro oder Gerichtsvollzieher übergeben. Die Kosten gehen vollständig zu Lasten der Gegenpartei.
3. Der Vertrag kann nach eigenem Ermessen von Sense Company Germany ganz oder teilweise aufgelöst werden.
4. Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist, ist Sense Company Germany berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei auszusetzen bis die Zahlung erfolgt ist oder dafür eine angemessene Sicherheit geleistet wurde. Gleiches gilt auch vor Eintritt des Verzugs, wenn Sense Company Germany den begründeten Verdacht hat, dass es Gründe gibt, an der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei zu zweifeln. Sense Company Germany ist dann berechtigt, vom Kunden Vorkasse zu verlangen.
5. Zahlungen des Vertragspartners dienen immer zuerst der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und danach der am längsten ausstehenden Rechnungen zu begleichen, es sei denn, die Gegenpartei erklärt ausdrücklich schriftlich, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
ARTIKEL 15: GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
1. Sense Company Germany behält in jedem Fall alle geistigen Eigentumsrechte, die sich auf die von Sense Company Germany gelieferten Waren und Dokumente beziehen.
2. Die Ausübung der im vorstehenden Absatz dieses Artikels genannten Rechte ist ausdrücklich und ausschließlich Sense Company Germany vorbehalten, sowohl während als auch nach der Ausführung der Vereinbarung.
3. Durch die Bereitstellung von Daten an Sense Company Germany erklärt die andere Partei, dass kein Urheberrecht oder anderes geistiges Eigentum besteht, Rechte Dritter verletzt werden und stellt Sense Company gerichtlich und außergerichtlich von allen Konsequenzen, sowohl finanzielle als auch andere die sich daraus ergeben (können), frei.
ARTIKEL 16: EIGENTUMSVORBEHALT
1. Sense Company behält sich das Eigentum an den gelieferten und zu liefernden Waren vor, bis die Gegenpartei alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sense Company Germany erfüllt hat. Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises, zuzüglich Forderungen hinsichtlich der im Zusammenhang mit dieser Lieferung erbrachten Leistungen, sowie Ansprüche in Bezug auf eine mögliche Entschädigung für die Nichterfüllung von Verpflichtungen seitens der Gegenpartei. Im Falle der Nutzung der All Inclusive Flatrate bleibt die Duftausrüstung zu jeder Zeit Eigentum von Sense Company Germany, auch nach Zahlung der letzten Rate. Nach Beendigung dieser Vereinbarung ist Sense Company Germany berechtigt, die Duftgeräte jederzeit zurückzuholen.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf von der Gegenpartei nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkauft werden.
3. Beruft sich Sense Company Germany auf den Eigentumsvorbehalt, so gilt die entsprechende Vereinbarung als vereinbart.
4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Sense Company unverzüglich schriftlich über die Tatsache zu informieren, dass Dritte eine Geltendmachung von Rechten an Waren vornehmen, die gemäß diesem Artikel einem Eigentumsvorbehalt unterliegen.
5. Die Gegenpartei ist verpflichtet bis zum Tag, an dem sie alle ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sense Company Germany erfüllt hat, die Vorbehaltsware sorgfältig und als erkennbares Eigentum der Sense Company zu verwahren.
6. Die Gegenpartei muss die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware versichern und versichert halten. Die Gegenpartei muss die Police dieser Versicherung auf Anfrage von Sense Company Germany zur Verfügung stellen.
ARTIKEL 17: EIGENTUM
1. Bis die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sense Company Germany vollständig erfüllt hat, ist die Gegenpartei nicht berechtigt:
A. die Ware Dritten zur Sicherheit überlassen;
B. als ein besitzloses Pfand zu verwenden;
C. die Waren zur Einlagerung eines oder mehrerer Geldgeber zu bringen.
2. Wenn die Gegenpartei entgegen dem vorstehenden Absatz handelt, wird dies als zurechenbares Versäumnis angesehen. In solch einem Fall kann Sense Company Germany, ohne dazu verpflichtet zu sein, die Nutzung und Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen oder den Vertrag kündigen, unbeschadet des Rechts von Sense Company Germany Schadensersatz, entgangener Gewinn und Zinsen in Rechnung zu stellen.
ARTIKEL 18: ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1. Sense Company Germany ist berechtigt, die Auslieferung der bestellten und/oder der retournierten Ware, Wartungs- oder Reparaturarbeiten auszusetzen, wenn und solange:
A. die Gegenpartei die Kosten für die Arbeiten an der Ware nicht oder nicht vollständig bezahlt;
B. die Gegenpartei die Kosten für frühere Arbeiten, die von Sense Company Germany durchgeführt wurden, nicht oder nicht vollständig bezahlt hat.
C. die Gegenpartei sonstige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit Sense Company Germany nicht oder nicht vollständig bezahlt.
2. Sense Company haftet niemals für Schäden – gleich welcher Art – die sich aus dem Zurückbehaltungsrecht ergeben.
ARTIKEL 19: KONKURS, MANGELNDE VERFÜGUNGSBERECHTIGUNG usw.
1. Unbeeinträchtigt der Bestimmungen der anderen Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der geschlossene Vertrag zwischen der Gegenpartei und Sense Company Germany ohne Vorankündigung als aufgelöst im Falle die Gegenpartei:
A. für bankrott erklärt wird;
B. im Zahlungsverzug steht;
C. von einer vollstreckbaren Beschlagnahme betroffen ist;
D. unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird;
E. anderweitig die Verfügungsgewalt oder Geschäftsfähigkeit über sein Vermögen oder Teile darüber verloren hat.
ARTIKEL 20: HÖHERE GEWALT
1. Im Falle höherer Gewalt ist Sense Company Germany berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Erfüllung in einem angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne zur Zahlung oder Entschädigung verpflichtet zu sein.
2. Wenn zum Zeitpunkt der Ausführung des Vertrags ein Umstand höherer Gewalt vorliegt, ist die Gegenpartei verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber Sense Company Germany bis zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen.
3. Zu den Umständen, in denen höhere Gewalt vorliegt, gehören Krieg, Aufruhr, Mobilmachung in- und ausländischer Zivilisten, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Streik und Ausschluss von Mitarbeitern oder die Androhung eines solchen Umstands, Währungsbeeinträchtigungen bei Vertragsabschluss, Beeinträchtigung durch Feuer, natürliche Phänomene, Wetterschwierigkeiten, Straßensperren usw., die zu Transportschwierigkeiten und Lieferschwierigkeiten, Unfällen oder andere Vorfälle führen.
ARTIKEL 21: AUFLÖSUNG, STORNIERUNG, BEENDIGUNG
1. A: Die Gegenpartei verzichtet auf alle Rechte zur Auflösung der Vereinbarung, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes vorschreiben. All dies gilt vorbehaltlich des Rechts die Vereinbarung gemäß diesem Artikel zu kündigen.
2. Im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet Stornierung: die Beendigung des Vertrages durch einer der Parteien vor Beginn der Durchführung der Vereinbarung.
3. Kündigung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet: die Kündigung des Vertrages durch eine der Parteien nach Beginn der Vertragsdurchführung.
4. Für den Fall, dass die Gegenpartei den Vertrag storniert oder kündigt, schuldet sie Sense Company Germany eine Gebühr, welche von Sense Company Germany bestimmt wird. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Sense Company Germany für alle Kosten und Schäden zu entschädigen, ebenfalls für entgangenem Gewinn. Sense Company Germany ist berechtigt, Kosten, Schäden und entgangenen Gewinn nach eigenem Ermessen auf die bereits erbrachten Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen, mindestens 30 % der vereinbarten Kauf- bzw. Auftragssumme bzw. mindestens 50 % der vereinbarten Mietsumme an die Gegenpartei zu berechnen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Ware welche speziell angefertigt worden ist zu kaufen und zu bezahlen.
5. Die andere Partei haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Annullierung oder Kündigung und stellt Sense Company Germany in dieser Hinsicht schadlos.
6. Bereits gezahlte Beträge der Gegenpartei gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
7. Alle Verträge, welche nicht gekündigt werden, verlängern sich stillschweigend um den gleichen Zeitraum.
8. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei vollen Kalendermonaten.
ARTIKEL 22: ANWENDBARES RECHT/ GERICHTSSTAND
1. Der zwischen Sense Company Germany und der Gegenpartei geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden ebenfalls nach deutschem Recht beigelegt.
2. Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels gelten die Eigentumsfolgen eines Eigentumsvorbehalts für Waren, welche zur Ausfuhr bestimmt sind, von dessen Land, wenn die Rechtsordnung des Bestimmungslandes oder -staates der Ware günstiger für Sense Company Germany ist.
3. Alle Streitigkeiten werden durch das zuständige niederländische Gericht entschieden, wobei die Sense Company jedoch befugt ist, eine Klage vor dem zuständigen Gericht an dem Ort einzureichen, an dem die Sense Company ihren Sitz hat, es sei denn, das Amtsgericht ist für die Angelegenheit zuständig.
4. In Bezug auf Streitigkeiten mit dem" Verbraucher" kann der Verbraucher innerhalb eines Monats, nachdem die Sense Company ihm mitgeteilt hat, dass die Angelegenheit dem Gericht am Wohnsitz des Beklagten vorgelegt wird, mitteilen, dass er sich dafür entscheidet, die Streitigkeit durch das zuständige Gericht klären zu lassen.
5. In Bezug auf Streitigkeiten, die sich aus dem mit einer anderen Partei mit Sitz außerhalb der Niederlande geschlossenen Vertrag ergeben, ist die Sense Company berechtigt, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Absatz 3 dieses Artikels zu handeln oder - nach eigenem Ermessen - die Streitigkeiten vor das zuständige Gericht des Landes zu bringen, in dem die andere Partei niedergelassen ist.